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Auftragsverarbeitung für profaxonline (Anhang zur AGB)

Dieser Anhang regelt die Auftragsverarbeitung durch die profax Verlag AG für profaxonline.com und ist integraler Bestandteil der AGB der profax Verlag AG.

  1. Gegenstand der Vereinbarung Die profax Verlag AG führt im Auftrag folgende Arbeiten durch:

    1. Bereitstellung eines Onlinekontos für Lernende zum individuellen Training inkl. Speicherung der Lernstände für anschließendes Weitertrainieren und die Leistungsbeurteilung durch sich selbst oder die verantwortlichen Lehrenden an der Schule des Auftraggebers auf profaxonline.com.
    2. Bereitstellung eines Onlinekontos für Lehrende zur Zuweisung von Aufgaben an Lernende der Schulen des Auftraggebers, sowie die Beurteilung der durch die Lernenden erbrachten Leistungen auf profaxonline.com.
    3. Bereitstellung eines Onlinekontos für einen Administrator zur Beschaffung, Verteilung und Abrechnung von Berechtigungen für die den Lernenden zur Verfügung gestellten Lernmodule auf profaxonline.com.
    4. Datenkategorien und betroffene Personen werden in der Datenschutzerklärung der profax Verlag AG abschließend definiert – diese ist integraler Bestandteil dieses Anhangs zur AGB.
  2. Dauer der Vereinbarung

    1. Die Vereinbarung endet automatisch, sobald die letzte Berechtigung des Auftraggebers auf profaxonline.com und somit die Geschäftsbeziehung zwischen profax und dem Auftraggeber erlischt.
    2. Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt – in diesem Fall können auch die Berechtigungen auf profaxonline.com nicht mehr weiter genutzt werden.
  3. Pflichten von profax

    1. profax verpflichtet sich, Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im Rahmen des Vereinbarungsgegenstands zu verarbeiten. Erhält profax einen behördlichen Auftrag, Daten des Auftraggebers herauszugeben, so hat er – sofern gesetzlich zuläßig – den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und die Behörde an diesen zu verweisen.
    2. profax erklärt rechtsverbindlich, dass sie alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Vertraulichkeit verpflichtet hat oder diese einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen. Insbesondere bleibt die Verschwiegenheitsverpflichtung der mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit und Ausscheiden bei profax aufrecht.
    3. profax erklärt rechtsverbindlich, dass sie alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung gemäss DSV (CH) und DS-GVO(EU) ergriffen hat.
    4. profax ergreift die technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit der Auftraggeber die Rechte der betroffenen Person nach DSV (CH) und DS-GVO(EU) (Information, Auskunft, Berichtigung und Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, sowie automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall) innerhalb der gesetzlichen Fristen erfüllen kann und überlässt dem Auftraggeber alle dafür notwendigen Informationen. Wird ein entsprechender Antrag an profax gerichtet und lässt dieser erkennen, dass der Antragsteller ihn irrtümlich für den Auftraggeber, der von ihm betriebenen Datenverarbeitung hält, hat profax den Antrag unverzüglich an den Auftraggeber weiterzuleiten und dies dem Antragsteller mitzuteilen.
    5. profax unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in der DSV (CH) und DS-GVO(EU) genannten Pflichten (Datensicherheitsmaßnahmen, Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde, Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person, Datenschutz-Folgeabschätzung, vorherige Konsultation).
    6. profax wird darauf hingewiesen, dass sie für die vorliegende Auftragsverarbeitung ein Verarbeitungsverzeichnis nach DS-GVO(EU) zu errichten hat.
    7. profax ist nach Beendigung dieser Vereinbarung verpflichtet, alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die Daten enthalten, dem Auftraggeber zu übergeben / in dessen Auftrag zu vernichten. Wenn profax die Daten in einem speziellen technischen Format verarbeitet, ist sie verpflichtet, die Daten nach Beendigung dieser Vereinbarung entweder in diesem Format oder nach Wunsch des Auftraggebers in dem Format, in dem er die Daten vom Auftraggeber erhalten hat oder in einem anderen, menschenlesbaren Format herauszugeben.
    8. profax hat den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, falls sie der Ansicht ist, eine Weisung des Auftraggebers verstosse gegen Datenschutzbestimmungen der Schweiz, EU oder der Mitgliedstaaten.
  4. Ort der Durchführung der Datenverarbeitung

    1. Die Datenverarbeitung findet grundsätzlich in der Schweiz und EU (Heerbrugg, Amsterdamm, Frankfurt) statt. Das angemessene Datenschutzniveau ergibt sich aus Anhang 1 (Art. 8 Abs. 1) DSV und dem Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission nach Art 45 DS-GVO (EU Kommissionsentscheid 32000D0518).
  5. Sub-Auftragsverarbeiter
    1. Alle Sub-Auftragsverarbeiter werden in der Datenschutzerklärung der profax Verlag AG abschließend ausgewiesen.
    2. profax schließt die erforderlichen Vereinbarungen im Sinne der DSV (CH) und DS-GVO(EU) mit dem Sub-Auftragsverarbeiter ab. Dabei ist sicherzustellen, dass der Sub-Auftragsverarbeiter dieselben Verpflichtungen eingeht, die dem Auftragnehmer auf Grund dieser Vereinbarung obliegen. Kommt der Sub-Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet profax gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des Sub-Auftragsverarbeiters.
    3. profax Informiert den Auftraggeber bei der Absicht eine Änderung der Zusammensetzung der Sub-Auftragsverarbeiter vorzunehmen.




1. September 2023
profax Verlag AG, 8617 Mönchaltorf, Schweiz